Bis zum elften Tag nach der Geburt Deines Babys hast Du im Rahmen der Wochenbettbetreuung Anspruch auf täglich bis zu zwei Besuche Deiner Hebamme.
Danach kannst Du bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Geburt weiterhin Hebammenhilfe beanspruchen, allerdings nicht mehr täglich.
Du kannst Deine Hebamme in diesem Zeitraum insgesamt bis zu 16 Mal um Rat und Hilfe bitten.
Auch nach diesen zwölf Wochen kann Deine Hebamme Dich auf Kosten der Krankenkasse persönlich oder telefonisch insgesamt noch höchstens achtmal in Stillfragen (bis zum Ende der Abstillphase) oder bei Problemen mit der Ernährung Deines Kindes beraten. Hebammenbesuche, die über diesen gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinausgehen, müssen ärztlich verordnet werden.