Freie Kapazitäten für die Betreuung verfügbar. Gerne informiere ich Dich persönlich!

Wenn alles anders kommt

besondere Kinder

"Hauptsache gesund"
..und wenn nicht?
Hilfe und erste Infos bei auffälligen vorgeburtlichen Befunden
Frühchen
Als Frühgeburt gilt ein Neugeborenes, das vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche (37+0)  geboren wird.
Frühcheneltern stehen zusätzliche Leistungen zu, z.B. verlängerter Mutterschutz, ggf. zusätzliche finanzielle Hilfen und erweiterte Betreuung. 
Weitere Informationen findest Du auf dieser Seite.
Verband für Frühgeborene
Kleidung für die Allerkleinsten
Sternchen
  • "Niemand kann eines Anderen Tränen trocknen, ohne sich dabei selbst die Hände naß zu machen" (afrikanisches Sprichwort)

    Als Sternenkind bezeichnet man ein Kind, das während der Schwangerschaft oder nach der Geburt verstorben ist - egal in welcher Schwangerschaftswoche oder aus welchem Grund.
    Ein solches Ereignis ist immer ein Ausnahmezustand für alle Beteiligten, der besondere Begleitung und besonderen Beistand braucht. 
    Wird bei einer Untersuchung kein Herzschlag des Kindes mehr festgestellt, kann man- wenn medizinisch nichts dagegen spricht- in den frühen Schwangerschaftswochen einen spontanen Blutungsbeginn abwarten. Hier unterstütze ich dich gerne 
  • mit Akupunktur zur Wehenanregung und zur emotionalen Stabilisierung vor und nach der Blutung
  • mit therapeutischer Reflexzonentherapie zur Wehenanregung
  • mit medizinischen Massagen zur Wehenanregung und Stabilisierung vor und nach der Blutung
  • bei der Vermittlung von Rückbildungskursen für Sternchenmamas oder Trauercafe´s für betroffene Eltern 
  • mit Gesprächen 

    Die Begleitung durch eine Hebamme vor und nach der Geburt/Blutung wird auch hier von den Krankenkassen übernommen 

    Hilfreiche Informationen und Links findest Du in den folgenden Links:
Mutterschutz nach Fehlgeburt

Der gesetzliche Mutterschutz nach einer Fehlgeburt wurde in Deutschland kürzlich erweitert, um betroffene Frauen besser zu unterstützen. Ab dem 01. Juni 2025 haben Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, Anspruch auf eine gestaffelte Mutterschutzfrist.

Die neuen Regelungen sehen vor:

  • Zwei Wochen Schutzfrist bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Sechs Wochen Schutzfrist ab der 17. Schwangerschaftswoche
  • Acht Wochen Schutzfrist ab der 20. Schwangerschaftswoche

Diese Schutzfristen sollen den betroffenen Frauen Zeit geben, sich sowohl körperlich als auch emotional zu erholen. Eine Fehlgeburt kann eine traumatische Erfahrung sein, und der Mutterschutz dient dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Frauen in dieser schwierigen Zeit zu schützen.

Darüber hinaus gilt ein besonderer Kündigungsschutz nach der 12. Schwangerschaftswoche, um sicherzustellen, dass Frauen in dieser sensiblen Phase nicht zusätzlich durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes belastet werden.

Erste Hilfe und Netzwerk
Sternenkindfotografen
Geburtsurkunde für Sternenkinder
Hilfe nach traumatischem Geburtserlebnis